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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2005 - IX ZR 33/04   

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BGH, 13.01.2005 - IX ZR 33/04 (https://dejure.org/2005,1708)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2005 - IX ZR 33/04 (https://dejure.org/2005,1708)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - IX ZR 33/04 (https://dejure.org/2005,1708)
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Volltextveröffentlichungen (16)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2159 (Ls.)
  • ZIP 2005, 310
  • NZI 2005, 225
  • WM 2005, 381
  • DB 2005, 1271
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.02.2004 - IX ZR 135/03

    Zeitpunkt der Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens; Absonderung

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - IX ZR 33/04
    Damit ist der im Eröffnungsbeschluß angegebene Zeitpunkt gemeint (BGH, Urt. v. 17. Februar 2004 - IX ZR 135/03, ZIP 2004, 766, 768; MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 146 Rn. 8).

    Es ist nicht zulässig, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf einen späteren Zeitpunkt als den der Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses durch den Richter zu datieren (BGH, Urt. v. 17. Februar 2004 aaO).

    Der Beschluß ist gleichwohl auch mit dem angegebenen Eröffnungszeitpunkt wirksam, weil er vor Bekanntwerden des Urteils des Senats vom 17. Februar 2004 erlassen worden ist (Urt. v. 17. Februar 2004, aaO S. 767).

  • GemSOGB, 06.07.1972 - GmS-OGB 2/71

    Berechnung von Fristen im öffentlichen Recht

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - IX ZR 33/04
    Unter Absatz 2 sind dagegen die Fälle zu subsumieren, in denen es an einem solchen Ereignis oder einem in den Lauf des Tages fallenden Zeitpunkt fehlt (GmS-OGB BGHZ 59, 396, 397 f).
  • BGH, 03.02.1989 - V ZR 278/87

    Beginn der Verjährungsfrist bei vertraglich vereinbarter Übergabe der Kaufsache

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - IX ZR 33/04
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof die Übergabe eines Grundstücks selbst dann als ein Ereignis im Sinne des § 187 Abs. 1 BGB angesehen, wenn auf die Übertragung lediglich des mittelbaren Besitzes durch Abtretung des Herausgabeanspruchs abzustellen war, und dieses Ereignis zufällig auf den Beginn des Tages fiel (BGH, Urt. v. 3. Februar 1989 - V ZR 278/87, WM 1989, 826, 827).
  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 247/08

    Die Entscheidung über Restschuldbefreiung muss 6 Jahre nach Eröffnung des

    Im Rechtsbeschwerdeverfahren wie schon im Beschwerdeverfahren geht es ausschließlich um die Frage der Auswirkungen des Ablaufs der Frist der Abtretungserklärung zum 1. März 2008 (zur Fristberechnung vgl. BGH, Urt. v. 13. Januar 2005 - IX ZR 33/04, ZIP 2005, 310).
  • BGH, 02.04.2009 - IX ZR 236/07

    Anfechtbarkeit einer stehengelassenen Gesellschafterleistung in der Insolvenz

    Danach trat die Regelverjährung am 2. Mai 2005 ein, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 Alternative 1 BGB (BGH, Urt. v. 13. Januar 2005 - IX ZR 33/04, ZIP 2005, 310), § 193 BGB.
  • BGH, 14.11.2013 - IX ZB 101/11

    Treuhändervergütung im vereinfachten Insolvenzverfahren: Beginn der Frist für die

    Das entspricht ständiger Rechtsprechung (Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 6. Juli 1972 - GmS-OGB 2/71, BGHZ 59, 396, 397 f; BGH, Urteil vom 3. Februar 1989 - V ZR 278/87, WM 1989, 826, 827; vom 13. Januar 2005 - IX ZR 33/04, ZIP 2005, 310).

    Der von der Rechtsbeschwerdeerwiderung herangezogene Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zum Zeitpunkt 0.00 Uhr eines bestimmten Tages (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2005, aaO) ist hiermit nicht vergleichbar, denn dort fällt gerade ein bestimmtes Ereignis, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, in den Lauf eines Tages.

  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2007 - 20 Sa 106/06

    Zur Berechnung der 5-Jahres-Frist des § 30f S 1 Halbs 2 BetrAVG

    cc) Die zuletzt angezogene Entscheidung des BGH (13.01.2005 - IX ZR 33/04 - ZIP 2005, 310) betrifft die Berechnung der Verjährungsfrist des § 146 Abs. 1 InsO und ist für die vorliegende Problematik nicht einschlägig.
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZR 98/04

    Verjährung von Ansprüchen aus insolvenzrechtlicher Anfechtung

    Die Berechnung der Frist des § 146 Abs. 1 InsO a.F., hier auch in Verbindung mit § 32b Satz 1 Halbs. 2 GmbHG, erfolgt, wie der Senat mit Urteil vom 13. Januar 2005 (IX ZR 33/04, ZIP 2005, 310 f) nach Verkündung des Berufungsurteils entschieden hat, auch in dem hier gegebenen Fall nach § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 Fall 1 BGB.
  • OLG Stuttgart, 13.04.2010 - 12 U 189/09

    Rechtsanwaltshaftung: Verjährung von Ansprüchen wegen Verjährenlassen einer

    Da Anspruchsentstehung i. S. v. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB und Kenntnis der Klägerin i. S. v. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB mit Ablauf des 31.12.2004 gegeben waren, lagen sie noch im Jahr 2004 vor; denn der Zeitpunkt des Ablaufs eines Tages gehört noch zu diesem Tag (vgl. BAG, NJW 1966, 2081, 2082; LAG Düsseldorf, MDR 1997, 856; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 188 Rn. 5; vgl. ferner auch BGH, NZI 2005, 225).
  • OLG Brandenburg, 01.02.2012 - 4 U 93/10

    Kaufpreisabwicklung über Rechtsanwaltsanderkonto; Auszahlungsanspruch aus

    Setzte nunmehr auch der Senat den hiesigen Rechtsstreit aus, würde - wie der BGH überzeugend ausgeführt hat (Urteil vom 03.03.2005 - IX ZR 33/04 - Rn. 7) - dem Justizgewährungsanspruch der Beteiligten nicht hinreichend Rechnung getragen, weil auf diese Weise der Fortgang beider Verfahren gehemmt ist.
  • AG Köln, 31.10.2005 - 71 IK 141/04

    Vergütung für die Tätigkeit eines Treuhänders im vereinfachten Verfahren; Kürzung

    Danach Ist die Pauschale nur noch aus der Regelvergütung zu berechnen, d.h. ohne Berücksichtigung eventueller Zu- oder Abschläge gemäß § 13 Abs. 1 S. 4 und 5 insW (vgl. AG Bamberg ZInsO 2005, 204 [AG Bamberg 17.02.2005 - 2 IK 224/04]; BK-Blersch, § 8 Rdn. 41 InaW).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2004 - IX ZB 6/04   

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https://dejure.org/2004,7190
BGH, 16.12.2004 - IX ZB 6/04 (https://dejure.org/2004,7190)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2004 - IX ZB 6/04 (https://dejure.org/2004,7190)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - IX ZB 6/04 (https://dejure.org/2004,7190)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Auflösung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftgung (GmbH) bei Abweisung eines vorangegangenen Insolvenzantrags mangels Masse; Vollbeendigung einer GmbH mit vollständiger Vermögenslosigkeit

  • Judicialis

    InsO § 11 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    InsO § 11 Abs. 3 § 26
    Zulässigkeit eine erneuten Insolvenzantrags nach rechtskräftiger Abweisung eines Eigenantrags mangels Masse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2005, 225
  • NZG 2005, 278
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.09.1967 - V ZR 40/66

    Einziehung des KPD-Vermögens

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - IX ZB 6/04
    Eine Vollbeendigung tritt erst ein, wenn die Gesellschaft tatsächlich vermögenslos ist (BGHZ 48, 303, 307; 53, 264, 266).
  • BGH, 23.02.1970 - II ZB 5/69

    Vertretungsbefugnis der Abwickler einer GmbH nach Löschung im Handelsregister

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - IX ZB 6/04
    Eine Vollbeendigung tritt erst ein, wenn die Gesellschaft tatsächlich vermögenslos ist (BGHZ 48, 303, 307; 53, 264, 266).
  • BGH, 09.11.2021 - II ZB 1/21

    Zurückweisung der auf Eintragung der Löschung der aufgelösten GmbH gerichteten

    a) Das Beschwerdegericht hat zutreffend gesehen, dass die Eintragung der Löschung der Gesellschaft im Handelsregister nach § 74 Abs. 1 Satz 2 GmbHG erst nach der Beendigung der Liquidation erfolgen kann und diese Voraussetzung nicht vorliegt, wenn noch verteilbares Vermögen vorhanden ist (BGH, Urteil vom 5. April 1979 - II ZR 73/78, BGHZ 74, 212, 213 für den Verein; Beschluss vom 16. Dezember 2004 - IX ZB 6/04, NZG 2005, 278; KG, DR 1941, 2130; Scholz/K. Schmidt/Scheller, GmbHG, 12. Aufl., § 74 Rn. 3;Wicke, GmbHG, 4. Aufl., § 74 Rn. 2; Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 20. Aufl., § 74 Rn. 2; Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Aufl., § 74 Rn. 2 f.).
  • BGH, 24.10.2005 - II ZR 129/04

    Voraussetzungen und Umfang der Unterbilanzhaftung

    Dementsprechend ist der Kläger als Gläubiger der Gesellschaft darauf verwiesen, im Wege der Forderungspfändung den Anspruch der Beklagten zu 2 gegen die Beklagte zu 1 aus der Unterbilanzhaftung geltend machen bzw. einen Antrag auf Durchführung des Insolvenzverfahrens gegen die Beklagte zu 2 zu stellen (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2004 - IX ZB 6/04, NZG 2005, 278).
  • OLG Dresden, 19.06.2017 - 4 U 412/17

    Voraussetzungen einer wiederholten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist;

    Diese Rechtsprechung ist im Lichte älterer Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu sehen, in denen der Bundesgerichtshof noch orientiert am Wortlaut der maßgeblichen Vorschrift eine ausdrückliche Erwähnung der Einwilligung gefordert hatte (BGH, Beschluss vom 22.03.2005 - XI ZB 36/04, und Beschluss vom 09.11.2004 - IX ZB 6/04.
  • LG Hamburg, 06.05.2016 - 326 T 28/16

    Insolvenzverfahren: Eröffnung des Verfahrens gegen eine gelöschte Gesellschaft

    Für den Fall der gelöschten Gesellschaft ist darzulegen, dass noch verteilbares Vermögen vorhanden ist (BGH, ZInsO 2005, 144).
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